Slider: Zuständigkeiten des IT-Landesdienstleisters
Zuständigkeiten des IT-Landesdienstleisters
Gemäß Anordnung zur Errichtung des Thüringer Landesrechenzentrums und Thüringer Verordnung zur Bestimmung der Zuständigkeiten vom 15.11.2011 in der Fassung vom 12. Januar 2017 wird das Thüringer Landesrechenzentrum als eine dem für Finanzen zuständigen Ministerium unmittelbar nachgeordnete Oberbehörde mit Sitz in Erfurt errichtet.
Das Thüringer Landesrechenzentrum unterstützt die Erledigung von Verwaltungsaufgaben und anderen Aufgaben der Landesverwaltung durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik und mit weiteren Dienstleistungen.
Es stellt an zentraler Stelle den technischen Betrieb der Fachverfahren der Landesverwaltung sicher.
Das Landesrechenzentrum ist technischer Dienstleister für das E-Government der Landesverwaltung. Im Rahmen der gemeinsamen Nutzung von E-Government- Anwendungen durch die Landesverwaltung und die Kommunen ist das Landesrechenzentrum auch technischer Dienstleister für kommunale Einrichtungen.
Kontakt
Thüringer LandesrechenzentrumLudwig-Erhard-Ring 8
99099 Erfurt
- Telefon:
+49 361 57-3635800
- Telefax:
+49 361 57-3635848
- E-Mail: