Aktenplan
Nach § 11 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes sind Aktenpläne und Geschäftsverteilungspläne von Behörden ohne Angabe personenbezogener Daten allgemein zugänglich zu machen.
Aktenpläne sind ein einfaches System der Kennzeichnung. Ihr Ziel ist es, das gesamte Schriftgut, wie etwa Akten, systematisch zu ordnen. Der Aktenplan für die Finanzverwaltung ist bundeseinheitlich.
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