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Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz vom 31. Mai 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 140) dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (ABl. L 305 vom 26.11.2019, S. 17), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2022/1925 (ABl. L 265 vom 12.10.2022, S. 1) geändert worden ist (im Folgenden: Whistleblower-Richtlinie).

Mit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) am 2. Juli 2023 steht nunmehr eine weitreichende gesetzliche Regelung auch zum nationalen Hinweisgeberschutz zur Verfügung. Für den Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Digitales und Infrastruktur wurde eine interne Meldestelle nach § 12 HinSchG eingerichtet.

Link: externer Link: So erreichen Sie die Interne Meldestelle im Geschäftsbereich des TMDI  

Kontakt

Thüringer Landesrechenzentrum
Ludwig-Erhard-Ring 8
99099 Erfurt
Telefon:

+49 361 57-3635800

Telefax:

+49 361 57-3635848

E-Mail:

poststelle@tlrz.thueringen.de

 

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