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Signaturkarte

Durch den Einsatz einer elektronischen Signatur ist es möglich, den Unterzeichner einer elektronischen Signatur zu identifizieren und die Integrität einer elektronischen Information zu überprüfen. Die qualifizierte elektronische Signatur erfüllt dabei die Anforderungen der elektronischen Form gemäß §126a BGB.

Hier Signaturkarte beantragen »

FAQ zum Thema elektronische Signatur

  1. Welche Systemvoraussetzungen muss mein Arbeits-PC erfüllen?
    Sie benötigen einen PC mit einem installierten Chipkartenleser und kompatibler Anwendungssoftware.
     
  2. Wo kann ich eine qualifizierte elektronische Signatur im Rahmen der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (EG-DLR) beantragen?
    Die entsprechenden Anträge, Formulare und Hinweise finden Sie unter folgenden Link
     
  3. Wer übernimmt die Kosten für die Erstellung der qualifizierten elektronischen Signatur im Rahmen der EG-DLR?
    Die Kosten der erforderlichen Ausstattung mit qualifizierten elektronischen Signaturen für das Vorhaben EG-DLR übernimmt der Freistaat Thüringen gemäß dem ES Errichtungsgesetz.
     
  4. Wie erfolgt die Freischaltung des Zertifikats?
    Die Freischaltung erfolgt durch Ihre postalische Zusendung der Empfangsbestätigung sowie einer Kopie Ihres PKS-Antrags an den jeweiligen Zertifizierungsdiensteanbieter.
     
  5. Warum wird bei einer qualifizierten elektronischen Signatur eine PIN verwendet?
    Die persönliche Identifikationsnummer (PIN) dient zum Schutz vor missbräuchlicher Nutzung Ihrer Signatur.
     
  6. Was ist unter dem NULL-PIN Verfahren zu verstehen?
    Ihre Signaturkarte wird mit einem elektronischen Siegel (NULL-PIN) ausgeliefert. Dieses Siegel ermöglicht die verlässliche Kontrolle der Unversehrtheit Ihrer Signaturkarte. Eine nicht mehr gesetzte NULL-PIN ist ein sicheres Indiz, dass Ihre Signaturkarte bereits durch Dritte unberechtigt benutzt worden ist.
     
  7. Wie kann ich die NULL-PIN ändern?
    Dazu benötigen Sie eine entsprechende Anwendungssoftware, die die NULL-PIN erkennt und den Karteninhaber zur eingabe einer neuen PIN auffordert.
     
  8. Was ist ein Zeitstempel?
    Ein Zeitstempel zeigt an, dass ein elektronisches Dokument zu einem bestimmten Zeitpunkt vorgelegen hat und dass es zwischenzeltich inhaltlich nicht verändert wurde.
     
  9. Was passiert, wenn mein Zertifikat abläuft?
    Sie erhalten ca. 6 Wochen vor Ablauf des Zertifikats eine E-Mail mit der Aufforderung eine neue Signaturkarte zu beantragen.
     
  10. Wie kann ich die Signaturkarte sperren lassen?
    Die Sperrung der Karte kann unter folgender Telefonnummer rund um die Uhr erfolgen: 01805-268202.
     
  11. Wie erfolgt der Support bei technischen Problemen?
    Der First-Level-Support wird durch das Servicecenter des Thüringer Landesrechenzentrums wahrgenommen. Der Support ist unter folgender Telefonnummer zu den üblichen Dienstzeiten erreichbar: 0361-37 99 999

Kontakt

Thüringer Landesrechenzentrum
RA Thüringen
Ludwig-Erhard-Ring 8
99099 Erfurt
Telefon:

+49 361 57-3635960

Telefax:

+49 361 57-3635848

E-Mail:

TLRZPKI@tlrz.thueringen.de

 

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