Mailempfangsregelungen
Informationen über die Regelungen für aus dem Internet eingehende E-Mails in der Thüringer Landesverwaltung
E-Mails, die aus dem Internet eingehen und an Empfänger in der ThLV gerichtet sind, werden nach den im Folgenden dargestellten Regeln und Verfahren geprüft und zugestellt. Anhand dieser Übersicht können Sie nachvollziehen, welche E-Mails und welche Anhänge Sie an Empfänger in der ThLV senden können. E-Mails sind ein wichtiges Kommunikationsmedium , werden aber auch sehr häufig zum Versand von Schadsoftware, zum Ausspähen von Informationen und für Angriffe auf die IT-Infrastruktur der ThLV missbraucht. Das Thüringer Landesrechenzentrum, als der zentrale IT-Dienstleister, optimiert daher fortwährend die Sicherheitseinstellungen und Schutzmechanismen, um Schaden zu vermeiden. Bitte haben Sie daher Verständnis, wenn im Zuge dieser wichtigen Maßnahmen vereinzelt Probleme bei der Zustellung von legitimen E-Mails entstehen. Setzen Sie sich bitte über alternative Wege mit dem Kommunikationspartner in Verbindung, um die Zustellung der Informationen zu besprechen.
Jede eingehende E-Mail wird beim Eingang eingehend geprüft, während die Datenverbindung zum einliefernden, fremden Mail-Server offen und aktiv bleibt. Sollte eine E-Mail nicht den hier beschriebenen Regeln entsprechen, wird direkt die Annahme der elektronischen Nachricht abgelehnt. Das Absenderpostfach erhält dann eine Information über die fehlgeschlagene Zustellung. Hierbei kommt ein standardisiertes, RFC-konformes Verfahren zum Einsatz. Sie haben dann die Möglichkeit, über alternative Wege mit dem Kommunikationspartner in Verbindung zu treten und weitere Details, beispielsweise zum Versenden von Anhängen zu besprechen.
Des Thüringer Landesrechenzentrum betreibt alle Mailserver RFC-konform. Voraussetzung für die Nichtzustellbarkeitsbenachrichtigung ist allerdings, dass auch die beteiligten Mailsysteme auf der Absenderseite standardkonform arbeiten.
Verweigerung der Annahme von Spammails, schadcodebehafteten Mails und von E-Mails mit bestimmten Dateitypen
Virenbehaftete E-Mails, Spammails oder solche mit ausführbaren Anhängen werden zur Wahrung der Betriebssicherheit grundsätzlich nicht zugestellt. Weiterhin werden E-Mails mit angehangenen Dateien die potentiell gefährliche Inhalte und Schadcode enthalten können nicht angenommen. Die Dateitypen werden dabei entsprechend der aktuellen Gefahrensituation aktualisiert und erweitert. Es erfolgt keine interne Benachrichtigung über die Abweisung dieser Mails. An den Absender wird eine Information zur fehlgeschlagenen Zustellung gesandt.
Empfehlung:
Verwenden Sie zum Dokumentenaustausch vorrangig das PDF-Format und vermeiden Sie Dokumente mit aktiven Inhalten, wie Makros, Add-Ins (z.B. eingebettete Flash-Dateien).
Verweigerung der Annahme von E-Mails mit Absenderdomain thueringen.de aus dem Internet
E-Mails aus dem Internet mit Absenderadressen „@thueringen.de“ oder „@(subdomain).thueringen.de“ werden grundsätzlich abgewiesen.
Verweigerung der Annahme von E-Mails mit offensichtlich gefälschten Absenderdaten
E-Mails aus dem Internet mit Absenderdaten, die offensichtlich gefälscht sind, oder die vorgeben von Absendern innerhalb der ThLV zu stammen werden grundsätzlich abgewiesen.
Markierung vonE-Mails mit potentiell gefährlichen Inhalten
E-Mails mit potentiell gefährlichen Inhalten werden vor der Zustellung markiert, um die nötige Achtsamkeit bei den Empfängern zu unterstützen. Die Markierung erfolgt dabei durch Hinweise auf die möglichen Gefahren in der Betreffzeile der E-Mail oder durch automatisch eingefügte Texte in der Nachricht. Die Hinweise werden dabei automatisch mittels Transportregel hinzugefüg, ohne die Nachricht manuell öffnen zu müssen. Diese automatische Verarbeitung durch Technik mittels definierter Regeln stellt die Unversehrtheit der Nachricht sicher.